Rechtliche Grundlagen

§§ 34c, 34d, 34f und 34i Gewerbeordnung (GewO): www.gesetze-im-internet.de/gewo
§§59-68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/index.html
Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV): www.gesetze-im-internet.de/versvermv
Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV): www.gesetze-im-internet.de/finvermv
Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV): www.gesetze-im-internet.de/immvermv
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebenen Internetseite www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens besitzt eine direkte oder indirekte, eine unmittelbare oder mittelbare, Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital der geschäftsführenden Gesellschafter.

Die geschäftsführenden Gesellschafter besitzen keine direkten oder indirekten und keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.

Schlichtungsstellen – außergerichtliche Streitbeilegung

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Informationen zum Umgang mit Beschwerden

Ihre Zufriedenheit hat für uns höchste Priorität. Falls Sie dennoch einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei uns einzureichen. Die Beschwerde kann schriftlich per Brief, per Fax oder per E-Mail eingereicht werden. Sie können dazu die im Impressum unserer Internetseite angegebenen Adress- und Kontaktdaten verwenden.

Erhalten wir von Ihnen eine Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung sowie die ungefähre Bearbeitungszeit. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde einen Gegenstand betrifft, für den wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierüber und teilen Ihnen, soweit uns dies möglich ist, die zuständige Stelle mit.

Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und uns bemühen, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen alle Benachrichtigungen und Informationen schriftlich.

Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen können.

 

 

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