Auto- und Motorradversicherungen

Der Preis als wichtigstes Kriterium?
Die Autoversicherung wird von den meisten regelmäßig auf Preis und Leistung überprüft. Wobei man korrekterweise sagen müsste: nur auf den Preis. Denn erstens nehmen viele immer noch fälschlicherweise an, dass die Leistungen, sprich die Versicherungsbedingungen, der meisten KfZ-Versicherungen weitestgehend vergleichbar wären. Zum anderen sind die entsprechenden Versicherungsbedingungen für die meisten Menschen ohnehin schwer verständlich. Daher bleibt die Jahresprämie in Euro als einzig wirklich einschätzbare Variable beim Autoversicherungsvergleich übrig. Daher wollen wir an dieser Stelle etwas Licht ins Dunkel bringen und ein paar wesentliche Leistungskriterien näher beleuchten.

Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit
Ganz besonders wichtig ist es, darauf zu achten, dass der Versicherer bedingungsgemäß auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Was heißt das im Klartext? Normalerweise sieht die Rechtslage in Deutschland vor, dass ein Versicherungsunternehmen die Leistung kürzen darf, wenn der Versicherungsnehmer den Schadensfall grob fahrlässig herbei geführt hat (wer es genau wissen will: vgl. § 81, Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz). Grobe Fahrlässigkeit wiederum bedeutet, dass man die erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße nicht walten lässt. Auch dies ist für den Laien wieder unter Umständen schwer zu verstehen. Grob fahrlässiges Verhalten kann in der Autoversicherung bspw. angenommen werden, wenn Sie während der Fahrt das Navigationsgerät bedienen, etwas im Handschuhfach suchen oder versehentlich über eine rote Ampel fahren. Vor Gericht wird dann in solchen Fällen prozentual festgelegt, wie hoch der Grad der groben Fahrlässigkeit zu bewerten ist und in welchem Verhältnis daher die Leistung gekürzt wird. Vollständig objektiv ist so etwas sicherlich nie möglich. Zudem kann sich der Prozess über mehrere Instanzen und Jahre hinziehen. Daher ist es äußerst wichtig, dass der KfZ-Versicherer bedingungsgemäß auf diesen Einwand verzichtet. Ausnahmen bestehen dann in der Regel nur noch für Alkohol und Drogen am Steuer sowie für das grob fahrlässige Ermöglichen des Fahrzeugdiebstahls.

Zusammenprall mit Seehunden?
Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist das Thema Zusammenprall des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Tieren, das im Rahmen der Teilkasko mitversichert ist. In den meisten Basisabsicherungen ist nur der Zusammenprall mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes (§ 2, Abs. 1, Nr. 1) versichert. Schön, dass unser Gesetzgeber hierunter bspw. auch den Seehund einordnet. Allerdings springt letzterer einem im Großraum Stuttgart eher selten vor die Motorhaube, es sei denn, Sie fahren mit Ihrem Auto quer durch die Wilhelma (was Sie - nebenbei bemerkt - dringend unterlassen sollten). Ein Zusammenstoß mit Kühen, Schafen, Hunden und vielen weiteren Tieren, die unvermittelt die Straße überqueren können, ist dann demzufolge nicht versichert, und Sie bleiben auf Ihrem Schaden unter Umständen sitzen. Besser ist es daher, wenn in den Bedingungen der Autoversicherung der Zusammenprall mit Tieren aller Art versichert ist.

War es wirklich ein Marder?
Darüber hinaus kann es Ihnen passieren, dass Marder oder andere Tiere - oft über Nacht - Zündkabel, Kühlwasserschläuche oder andere Teile zerbeißen. Auch dies ist in der Teilkaskoversicherung standardmäßig mit abgedeckt. Allerdings sind in den Basistarifen meist nur die direkten, unmittelbaren Schäden versichert, also bspw. der Austausch der Zündkabel. Viel teurer und damit entscheidender sind hingegen die Folgeschäden, die ein angebissenes Zündkabel z. B. am Katalysator verursachen kann. Achten Sie daher darauf, dass Ihre Autoversicherung bedingungsgemäß sämtliche Tierbisse (nicht nur Marderbisse) incl. Folgeschäden bis zu mind. 2.000 Euro abdeckt.

Preise und Leistungen vergleichen lohnt sich
Vergleichen Sie daher die Prämien und Versicherungsbedingungen Ihrer derzeitigen oder gewünschten Auto- oder Motorradversicherung im Detail. Mit dem Wissen eines Certified Financial Planners (CFP) und langjährigen Dozenten der DHBW Stuttgart sowie der Erfahrung als Prüfer der IHK Region Stuttgart unterstützen wir als Academic Finance GbR Sie dabei gerne.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine persönliche oder telefonische Beratung mit uns, wenn Sie eine ganzheitliche, individuelle Beratung für sinnvoll erachten. Senden Sie uns einfach eine Kontaktanfrage. Wir melden uns dann unverzüglich bei Ihnen.

 

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