Reiseversicherungen

Auch Reiseversicherungen wie die Auslandsreisekrankenversicherung oder die Reiserücktrittskostenversicherung sind komplexer, als die meisten spontan denken würden. Daher empfiehlt es sich auch in diesem Bereich, sorgfältig die Bedarfssituation zu prüfen und mit den am Markt verfügbaren Angeboten abzugleichen. Nachfolgend finden Sie einige Informationen, die deutlich machen, dass Detailkenntnisse wichtig sind und Onlineabschlüsse zu Problemen im Leistungsfall führen können.

Auslandsreisekrankenversicherung wird unterschätzt
Reiseversicherungen - insbesondere die Auslandskrankenversicherung, aber auch die Reiserücktrittsversicherung - werden häufig in ihrer Bedeutung unterschätzt. So kommt auch das Handelsblatt am 4.11.2013 zur (korrekten) Erkenntnis, dass der in vielen Kreditkarten enthaltene Versicherungsschutz lückenhaft ist. Allerdings wird ausgerechnet an der existenziell wichtigen Auslandskrankenversicherung am wenigsten kritisiert. Begründung: Sie schließe den "teuren Rücktransport" ein und würde auch dann leisten, wenn die Reise nicht mit der Kreditkarte bezahlt worden sei.

3 Wochen Urlaub und eine Not-OP für viel Geld
Aus welchen Gründen ist die Auslandskrankenversicherung denn überhaupt von so großer Bedeutung, wo sie doch nur wenige Euro pro Jahr kostet? Stellen Sie sich vor, Sie machen beispielhaft 3 Wochen Urlaub in den USA. Aufgrund einer akut eintretenden Erkrankung oder eines Unfalls werden Sie vor Ort operiert und müssen hierfür sowie für den anschließenden Aufenthalt im Krankenhaus bspw. 15.000 US-Dollar bezahlen. Ein finanzielles Desaster für einige, denn Ihre gesetzliche Krankenkasse wird Ihnen davon keinen einzigen Cent erstatten. Auch der im Handelsblatt erwähnte Rücktransport ist über die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt nicht abgedeckt. Beides wäre hingegen im Normalfall durch eine private Auslandskrankenversicherung für ein paar Euro pro Jahr abgesichert.

Rücktransport: auf die Formulierung kommt es an
Nun ist es aber eben ein sehr großer Unterschied, ob der Rücktransport von der Auslandskrankenversicherung bedingungsgemäß nur dann übernommen wird, wenn er medizinisch notwendig ist, oder auch schon dann, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Es kann durchaus medizinisch sinnvoll sein, dass Sie von Indien nach Hause geflogen werden, um bspw. im Katharinenhospital Stuttgart operiert werden zu können. Medizinisch notwendig muss dies aber nicht unbedingt sein.

Psychische Erkrankung ausgeschlossen?
Viele Auslandskrankenversicherungen schließen in den Versicherungsbedingungen auch gerne sämtliche psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen aus. Sollten Sie also im Urlaub z. B. starke Magenschmerzen bekommen, die behandelnden Ärzte aber keine organische Ursache finden können, so ist im Umkehrschluss unter Umständen von einer psychosomatischen Reaktion auszugehen. Demzufolge wären Sie in solch einem Fall auf die Kulanz des Versicherers angewiesen. Viel besser ist es daher, wenn in den Versicherungsbedingungen lediglich psychoanalytische sowie psychotherapeutische Leistungen ausgeschlossen sind. Und es leuchtet unmittelbar ein, dass Psychoanalyse wie auch Psychotherapie keine sinnvollen Behandlungsformen während einer Urlaubsreise darstellen.

Preise und Leistungen vergleichen lohnt sich
An diesen Beispielen können Sie erkennen, wie wichtig selbst bei auf den ersten Blick so einfach erscheinenden Versicherungen wie der Auslandskrankenversicherung die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen sind. Prüfen Sie daher die Prämien und Versicherungsbedingungen von Auslandskrankenversicherungen und Reiserücktrittsversicherungen ganz genau. Mit dem Wissen eines Certified Financial Planners (CFP) und langjährigen Dozenten der DHBW Stuttgart sowie der Erfahrung als Prüfer der IHK Region Stuttgart unterstützen wir als Academic Finance GbR Sie gerne hierbei.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine persönliche oder telefonische Beratung mit uns, wenn Sie eine ganzheitliche, individuelle Beratung für sinnvoll erachten. Senden Sie uns einfach eine Kontaktanfrage. Wir melden uns dann unverzüglich bei Ihnen.

 

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