Haftpflichtversicherungen

Privathaftpflichtversicherung ist unerlässlich
Eine Privathaftpflicht ist nach Urteilen von Stiftung Warentest bzw. Finanztest unerlässlich für jede Privatperson. Denn die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihr Vermögen vor - berechtigten oder unberechtigten - Schadensersatzforderungen Dritter. Wenn Sie einem anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügen, müssen Sie dem anderen nach § 823 BGB den Schaden ersetzen. Beispiel: Sie überqueren in Gedanken unachtsam die Straße, ein herannahendes Auto versucht Ihnen auszuweichen und fährt dabei jedoch in den Gegenverkehr. Die Versicherung übernimmt dann für Sie die Aufgabe, die Rechtslage zu prüfen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren (sie übernimmt damit eine Art passive Rechtsschutzfunktion) und berechtigte Ansprüche zu befriedigen. Ohne Privathaftpflicht müssten Sie sich im vorliegenden Fall also selbst vor Gericht verteidigen und die dabei entstehenden Kosten bezahlen.

Wichtig: Versicherungsbedingungen vergleichen
Unterschätzt werden - wie bei so vielen anderen Versicherungsarten - auch bei der Privathaftpflichtversicherung die Versicherungsbedingungen. Eine Privathaftpflicht sollte über eine Versicherungssumme von mind. 5 Mio., besser noch 10 Mio. Euro verfügen, Versicherungsschutz für die gesamte Familie bieten und eine Forderungsausfalldeckung incl. Vorsatztaten Dritter beinhalten. Dann können Sie Schäden von Ihrer eigenen Privathaftpflichtversicherung ersetzt bekommen, die Ihnen ein Dritter zufügt, der jedoch selbst über kein Vermögen verfügt. Prüfen Sie auch, in welcher Höhe geliehene Sachen versichert sind, generell sind diese in der privaten Haftpflichtversicherung nämlich ausgeschlossen. Das über das Wochenende von Freund oder Freundin ausgeliehene und versehentlich mit Cola übergossene MacBook Pro wird sonst nachträglich zum teuren Spaß. Gleiches gilt für die Mitversicherung von fremden privat oder beruflich genutzten Schlüsseln.

Nebenberufliche Tätigkeiten oft nicht mitversichert
Kaum einer denkt auch daran, dass für nebenberufliche Tätigkeiten über die Privathaftpflicht grundsätzlich kein Schutz besteht. Angenommen, Sie verkaufen abends ab und zu ein paar Haushaltsartikel oder Kosmetikprodukte, und eines Tages stürzt einer Ihrer Gäste und verletzt sich dabei schwer. Dann sind Sie froh, wenn nebenberufliche Tätigkeiten in Ihrer Privathaftpflicht mitversichert sind. Manche meinen, man könnte in diesem konkreten Fall in der Schadensmeldung doch einfach angeben, es hätte sich um ein privates Abendessen gehandelt. Doch Vorsicht: Wer hier falsche Angaben macht, riskiert den kompletten Versicherungsschutz und begeht zudem (versuchten) Versicherungsbetrug (vgl. § 263 StGB). Achten Sie also lieber im Vorfeld auf die Leistungsversprechen bei einer Privathaftpflicht, prüfen Sie, welche Bereiche insbesondere bei Ihnen relevant sind, und bezahlen Sie im Zweifel lieber 5 Euro mehr pro Jahr hierfür.

Haftung für Tiere wie Hunde und Pferde beachten
Viele Privathaftpflichttarife bieten Schutz für das Hüten fremder Hunde und Pferde. Die Betonung liegt hier aber auf dem Wort "fremder". Wenn es sich um Ihr eigenes Tier handelt, Sie selbst also der Halter sind, ist es in aller Regel nicht mitversichert. Hierfür benötigen Sie eine eigene Hundehalterhaftpflicht- oder eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung. Während Hundehaftpflichtversicherungen je nach Rasse und Bundesland Pflicht sein können, sind Pferdehaftpflichtversicherungen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wenn aber z. B. ein Hund einem Passanten ins Bein beißt, oder ein Pferd aus der Koppel ausbricht und die benachbarten Felder beschädigt, haftet der Tierhalter nach § 833 BGB. Und die Schadensersatzforderungen können auch hier im Einzelfall existenziell bedrohlich sein.

Preise und Leistungen vergleichen lohnt sich
Vergleichen Sie die Prämien und Versicherungsbedingungen von Privathaftpflicht- und Tierhalterhaftpflichtversicherungen ganz genau. Mit dem Wissen eines Certified Financial Planners (CFP) und langjährigen Dozenten der DHBW Stuttgart sowie der Erfahrung als Prüfer der IHK Region Stuttgart unterstützen wir als Academic Finance GbR Sie hierbei gerne.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine persönliche oder telefonische Beratung mit uns, wenn Sie eine ganzheitliche, individuelle Beratung für sinnvoll erachten. Senden Sie uns einfach eine Kontaktanfrage. Wir melden uns dann unverzüglich bei Ihnen.

 

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