Vorsorge

Gesetzliche Rente allein reicht nicht
Die Beschäftigung mit der Altersvorsorge konfrontiert uns mit der eigenen Vergänglichkeit – was kaum einer gerne tut. Die gute Nachricht: Den Lebensabschnitt des verdienten Ruhestands können wir aufgrund der stetig steigenden Lebenserwartung immer länger genießen.

„Denn eins ist sicher, die Rente“ (Norbert Blüm, 1986). Sicher ist die gesetzliche Rente, völlig korrekt. Sicher zu niedrig, um damit einen angemessenen Lebensstandard im Alter wahren zu können.

Wie reagieren wir darauf? Aufgrund des Zinseszinseffekts ist es sinnvoll, so früh wie möglich mit dem Sparen zu beginnen. Doch in welcher Form soll man anlegen? In Aktien, Investmentfonds, Riester-Rente, Pensionskasse, Rürup-Rente, Lebensversicherung, Rentenversicherung? Alles hat seine Vor- und Nachteile.

Nur eine exakte Analyse schützt Sie vor Fehlentscheidungen. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam Ihre individuelle Situation analysieren und planen, wann und in welcher Form wir dafür sorgen, dass Sie nicht auf die gesetzliche Rente allein angewiesen sind. Als Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler mit langjähriger Erfahrung stehen wir Ihnen in Stuttgart und Umgebung gerne zur Verfügung.

Rürup-Rente kann von der Steuer abgesetzt werden
Betrachten wir beispielhaft die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt. Sie wird oft Selbständigen empfohlen, da letztere keinen Anspruch auf die staatliche Förderung einer Riester-Rente haben. Dabei wird betont, dass die eingezahlten Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können. Allerdings konnte in der Vergangenheit nur ein prozentualer Anteil von der Steuer abgesetzt werden, und zwar bspw. 90 % im Jahr 2020. Erst seit dem Jahr 2023 können 100 % der Beiträge abgesetzt werden. Auf der anderen Seite müssen jedoch 100 % der späteren Rente versteuert werden, sofern die Rentenzahlung im Jahr 2040 oder später beginnt. Diese Regelung gilt analog auch für die gesetzliche Altersrente.

Ein mathematisch korrekter Renditevergleich zwischen einer Rürup-Rente und bspw. einer Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, bei der in der Regel volle Sozialversicherungsbeiträge im Rentenalter einzukalkulieren sind, oder mit einer Riester-Rente, bei der wiederum z. B. Grundzulagen und Kinderzulagen jährlich fließen, ist daher gar nicht so einfach.

Geförderte Altersvorsorge hat auch Nachteile
Das Ergebnis hängt immer von der konkreten Situation des einzelnen heute und im Alter ab. Darüber hinaus sind die zahlreichen Restriktionen bei einer Rürup-Rente, bei der betrieblichen Altersvorsorge und der Riester-Rente zu beachten, die bei einer normalen Rentenversicherung oder Lebensversicherung nicht einzuhalten sind. Ob also eine Rentenversicherung oder Lebensversicherung der dritten Schicht, eine Riester-Rente, eine Rürup-Rente, eine Direktversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge oder ein konventioneller Fondssparplan die richtige Lösung für Sie ist, hängt von vielen Parametern ab.

Nutzen Sie daher unsere Expertise als von der IHK Region Stuttgart zugelassene Versicherungsmakler, als Certified Financial Planner und Dozent der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Stuttgart, um für sich selbst ein tragfähiges und maßgeschneidertes Konzept der Altersvorsorge zu entwickeln. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular, dann besprechen wir die weitere Vorgehensweise mit Ihnen.

 

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